Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PestZero

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen PestZero (nachfolgend „Auftragnehmer”) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber”) über Schädlingsbekämpfungs-, Präventions-, Kontroll-, Beratungs- und Hygienedienstleistungen.
  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Angebote von PestZero sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistung zustande.
  3. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
  2. PestZero führt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften durch.
  3. Ein vollständiger oder dauerhafter Schädlingsbefall kann trotz fachgerechter Behandlung nicht garantiert werden, sofern äußere Umstände außerhalb des Einflussbereichs von PestZero bestehen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich,

  • Zugang zu den betroffenen Bereichen zu ermöglichen,
  • notwendige Informationen vollständig bereitzustellen,
  • empfohlene Hygienemaßnahmen einzuhalten,
  • Anweisungen zur Vor- und Nachbereitung der Behandlung zu befolgen.

Unterbleibt die erforderliche Mitwirkung, haftet PestZero nicht für daraus entstehende Verzögerungen oder Mindererfolge.


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

§ 6 Termine

  1. Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.
  2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterung, behördlicher Anordnungen oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Leistungsfrist entsprechend.

§ 7 Gewährleistung

  1. PestZero gewährleistet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen.
  2. Ein Erfolg kann nicht garantiert werden, wenn
    • Hygienevorgaben nicht eingehalten werden,
    • erneuter Schädlingsbefall durch Dritte erfolgt,
    • bauliche Mängel bestehen,
    • empfohlene Folgemaßnahmen unterbleiben.
  3. Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 8 Haftung

  1. PestZero haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PestZero nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für vorhersehbare Schäden.
  3. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PestZero.


§ 10 Kündigung von Wartungsverträgen

  1. Wartungsverträge laufen über die vereinbarte Mindestlaufzeit.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, verlängern sie sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden Datenschutzgesetzen.


§ 12 Höhere Gewalt

Kann PestZero aufgrund höherer Gewalt seine Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, ruhen die Leistungspflichten für die Dauer des Ereignisses.


§ 13 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von PestZero Gerichtsstand.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 15 Notdienst (24/7-Einsätze)

  1. PestZero bietet außerhalb der regulären Geschäftszeiten einen kostenpflichtigen Notdienst an.
  2. Für Einsätze an Sonn- und Feiertagen sowie nachts gelten die jeweils gültigen Notdienstzuschläge gemäß aktueller Preisliste.
  3. Ein Anspruch auf sofortige Durchführung besteht nicht. Die Einsatzzeiten richten sich nach Dringlichkeit, Verfügbarkeit und Verkehrslage.
  4. Bereits begonnene Einsätze werden nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet.

§ 16 Wartungs- und Präventionsverträge

  1. Wartungsverträge dienen der vorbeugenden Schädlingskontrolle sowie der regelmäßigen Überwachung.
  2. Die vereinbarten Kontrollintervalle werden individuell festgelegt.
  3. Zusätzliche Einsätze außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert berechnet.
  4. Wartungsverträge verlängern sich automatisch um jeweils zwölf Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden.
  5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 17 Dokumentationspflichten (HACCP, IFS, BRCGS und vergleichbare Standards)

  1. Für Unternehmen der Lebensmittelindustrie, Gastronomie, Hotellerie oder anderer zertifizierungspflichtiger Branchen erstellt PestZero auf Wunsch die erforderliche Dokumentation.
  2. Die Dokumentation kann insbesondere umfassen:
    • Kontrollberichte
    • Lagepläne der Köderstationen
    • Schädlingsmonitoring
    • Befallsanalysen
    • Maßnahmenprotokolle
    • Trendauswertungen
  3. Die Dokumentation ersetzt keine Eigenkontrollpflicht des Kunden.

§ 18 Garantiebedingungen

  1. PestZero garantiert ausschließlich die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen.
  2. Eine Erfolgsgarantie hinsichtlich vollständiger oder dauerhafter Schädlingsfreiheit wird nicht übernommen.
  3. Garantieansprüche bestehen insbesondere nicht bei:
    • mangelnder Hygiene,
    • baulichen Mängeln,
    • erneutem Schädlingsbefall durch Dritte,
    • Nichtbeachtung der Handlungsempfehlungen,
    • eigenmächtiger Verwendung anderer Bekämpfungsmittel.
  4. Nachbehandlungen erfolgen ausschließlich nach den individuell vereinbarten Garantiebedingungen.

§ 19 Terminabsagen und Stornierungen

  1. Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Einsatzbeginn kostenfrei abgesagt werden.
  2. Erfolgt die Absage später oder ist der Auftraggeber zum Termin nicht erreichbar, ist PestZero berechtigt, folgende Ausfallpauschalen zu berechnen:
    • bis 24 Stunden vorher: kostenfrei
    • weniger als 24 Stunden: 50 % der vereinbarten Vergütung
    • erfolglose Anfahrt oder Nichterscheinen: bis zu 100 % der vereinbarten Vergütung einschließlich Anfahrt.
  3. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 20 Anfahrtskosten

  1. Anfahrten innerhalb des vereinbarten Einsatzgebietes erfolgen gemäß aktueller Preisliste.
  2. Außerhalb des Einsatzgebietes werden Fahrtkosten nach Entfernung oder Zeitaufwand berechnet.
  3. Park-, Maut- oder Fährkosten werden gesondert berechnet.

§ 21 Einsatz von Bioziden und Gefahrstoffen

  1. PestZero verwendet ausschließlich in Deutschland bzw. der Europäischen Union zugelassene Biozidprodukte.
  2. Der Einsatz erfolgt ausschließlich durch sachkundige Personen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Sicherheitsanweisungen einzuhalten.
  4. Für Schäden infolge der Nichtbeachtung von Sicherheitsanweisungen übernimmt PestZero keine Haftung.

§ 22 Vertraulichkeit

  1. Sämtliche Informationen über Betriebsabläufe, Produktionsprozesse, Kunden, Rezepturen sowie sonstige Geschäftsgeheimnisse werden streng vertraulich behandelt.
  2. PestZero verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
  3. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 23 Digitale Einsatzberichte

  1. Einsatzberichte können elektronisch erstellt und dem Auftraggeber digital zur Verfügung gestellt werden.
  2. Digitale Berichte gelten auch ohne handschriftliche Unterschrift als Leistungsnachweis, sofern der Einsatz vom Auftraggeber bestätigt wurde oder keine begründeten Einwendungen innerhalb von fünf Werktagen erfolgen.
  3. Die Speicherung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

§ 24 Fotodokumentation

  1. PestZero ist berechtigt, zur Dokumentation des Schädlingsbefalls sowie der durchgeführten Maßnahmen Fotografien anzufertigen.
  2. Personen werden hierbei grundsätzlich nicht aufgenommen.
  3. Die Aufnahmen dienen ausschließlich:
    • der Einsatzdokumentation,
    • der Qualitätssicherung,
    • dem Nachweis gegenüber dem Auftraggeber.
  4. Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.

§ 25 Besondere Regelungen für Unternehmer (B2B)

  1. Diese Bestimmungen gelten ergänzend für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Veränderungen des Schädlingsbefalls unverzüglich mitzuteilen.
  3. Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich erfolgen.
  4. Erfüllungsort ist der Sitz von PestZero.
  5. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von PestZero.

§ 26 Besondere Regelungen für Verbraucher (B2C)

  1. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden über ihr gesetzliches Widerrufsrecht gesondert informiert.
  2. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich die Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist und wird die Leistung vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB.
  3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.