Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PestZero
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen PestZero (nachfolgend „Auftragnehmer”) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber”) über Schädlingsbekämpfungs-, Präventions-, Kontroll-, Beratungs- und Hygienedienstleistungen.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
§ 2 Vertragsabschluss
- Angebote von PestZero sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistung zustande.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
- PestZero führt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden gesetzlichen Vorschriften durch.
- Ein vollständiger oder dauerhafter Schädlingsbefall kann trotz fachgerechter Behandlung nicht garantiert werden, sofern äußere Umstände außerhalb des Einflussbereichs von PestZero bestehen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich,
- Zugang zu den betroffenen Bereichen zu ermöglichen,
- notwendige Informationen vollständig bereitzustellen,
- empfohlene Hygienemaßnahmen einzuhalten,
- Anweisungen zur Vor- und Nachbereitung der Behandlung zu befolgen.
Unterbleibt die erforderliche Mitwirkung, haftet PestZero nicht für daraus entstehende Verzögerungen oder Mindererfolge.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
§ 6 Termine
- Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.
- Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterung, behördlicher Anordnungen oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Leistungsfrist entsprechend.
§ 7 Gewährleistung
- PestZero gewährleistet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen.
- Ein Erfolg kann nicht garantiert werden, wenn
- Hygienevorgaben nicht eingehalten werden,
- erneuter Schädlingsbefall durch Dritte erfolgt,
- bauliche Mängel bestehen,
- empfohlene Folgemaßnahmen unterbleiben.
- Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 8 Haftung
- PestZero haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PestZero nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für vorhersehbare Schäden.
- Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PestZero.
§ 10 Kündigung von Wartungsverträgen
- Wartungsverträge laufen über die vereinbarte Mindestlaufzeit.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, verlängern sie sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden Datenschutzgesetzen.
§ 12 Höhere Gewalt
Kann PestZero aufgrund höherer Gewalt seine Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, ruhen die Leistungspflichten für die Dauer des Ereignisses.
§ 13 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von PestZero Gerichtsstand.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 15 Notdienst (24/7-Einsätze)
- PestZero bietet außerhalb der regulären Geschäftszeiten einen kostenpflichtigen Notdienst an.
- Für Einsätze an Sonn- und Feiertagen sowie nachts gelten die jeweils gültigen Notdienstzuschläge gemäß aktueller Preisliste.
- Ein Anspruch auf sofortige Durchführung besteht nicht. Die Einsatzzeiten richten sich nach Dringlichkeit, Verfügbarkeit und Verkehrslage.
- Bereits begonnene Einsätze werden nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet.
§ 16 Wartungs- und Präventionsverträge
- Wartungsverträge dienen der vorbeugenden Schädlingskontrolle sowie der regelmäßigen Überwachung.
- Die vereinbarten Kontrollintervalle werden individuell festgelegt.
- Zusätzliche Einsätze außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert berechnet.
- Wartungsverträge verlängern sich automatisch um jeweils zwölf Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 17 Dokumentationspflichten (HACCP, IFS, BRCGS und vergleichbare Standards)
- Für Unternehmen der Lebensmittelindustrie, Gastronomie, Hotellerie oder anderer zertifizierungspflichtiger Branchen erstellt PestZero auf Wunsch die erforderliche Dokumentation.
- Die Dokumentation kann insbesondere umfassen:
- Kontrollberichte
- Lagepläne der Köderstationen
- Schädlingsmonitoring
- Befallsanalysen
- Maßnahmenprotokolle
- Trendauswertungen
- Die Dokumentation ersetzt keine Eigenkontrollpflicht des Kunden.
§ 18 Garantiebedingungen
- PestZero garantiert ausschließlich die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen.
- Eine Erfolgsgarantie hinsichtlich vollständiger oder dauerhafter Schädlingsfreiheit wird nicht übernommen.
- Garantieansprüche bestehen insbesondere nicht bei:
- mangelnder Hygiene,
- baulichen Mängeln,
- erneutem Schädlingsbefall durch Dritte,
- Nichtbeachtung der Handlungsempfehlungen,
- eigenmächtiger Verwendung anderer Bekämpfungsmittel.
- Nachbehandlungen erfolgen ausschließlich nach den individuell vereinbarten Garantiebedingungen.
§ 19 Terminabsagen und Stornierungen
- Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Einsatzbeginn kostenfrei abgesagt werden.
- Erfolgt die Absage später oder ist der Auftraggeber zum Termin nicht erreichbar, ist PestZero berechtigt, folgende Ausfallpauschalen zu berechnen:
- bis 24 Stunden vorher: kostenfrei
- weniger als 24 Stunden: 50 % der vereinbarten Vergütung
- erfolglose Anfahrt oder Nichterscheinen: bis zu 100 % der vereinbarten Vergütung einschließlich Anfahrt.
- Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 20 Anfahrtskosten
- Anfahrten innerhalb des vereinbarten Einsatzgebietes erfolgen gemäß aktueller Preisliste.
- Außerhalb des Einsatzgebietes werden Fahrtkosten nach Entfernung oder Zeitaufwand berechnet.
- Park-, Maut- oder Fährkosten werden gesondert berechnet.
§ 21 Einsatz von Bioziden und Gefahrstoffen
- PestZero verwendet ausschließlich in Deutschland bzw. der Europäischen Union zugelassene Biozidprodukte.
- Der Einsatz erfolgt ausschließlich durch sachkundige Personen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Sicherheitsanweisungen einzuhalten.
- Für Schäden infolge der Nichtbeachtung von Sicherheitsanweisungen übernimmt PestZero keine Haftung.
§ 22 Vertraulichkeit
- Sämtliche Informationen über Betriebsabläufe, Produktionsprozesse, Kunden, Rezepturen sowie sonstige Geschäftsgeheimnisse werden streng vertraulich behandelt.
- PestZero verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
- Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 23 Digitale Einsatzberichte
- Einsatzberichte können elektronisch erstellt und dem Auftraggeber digital zur Verfügung gestellt werden.
- Digitale Berichte gelten auch ohne handschriftliche Unterschrift als Leistungsnachweis, sofern der Einsatz vom Auftraggeber bestätigt wurde oder keine begründeten Einwendungen innerhalb von fünf Werktagen erfolgen.
- Die Speicherung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
§ 24 Fotodokumentation
- PestZero ist berechtigt, zur Dokumentation des Schädlingsbefalls sowie der durchgeführten Maßnahmen Fotografien anzufertigen.
- Personen werden hierbei grundsätzlich nicht aufgenommen.
- Die Aufnahmen dienen ausschließlich:
- der Einsatzdokumentation,
- der Qualitätssicherung,
- dem Nachweis gegenüber dem Auftraggeber.
- Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
§ 25 Besondere Regelungen für Unternehmer (B2B)
- Diese Bestimmungen gelten ergänzend für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Veränderungen des Schädlingsbefalls unverzüglich mitzuteilen.
- Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich erfolgen.
- Erfüllungsort ist der Sitz von PestZero.
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von PestZero.
§ 26 Besondere Regelungen für Verbraucher (B2C)
- Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden über ihr gesetzliches Widerrufsrecht gesondert informiert.
- Verlangt der Verbraucher ausdrücklich die Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist und wird die Leistung vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.